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Rufen Sie uns gern an oder senden uns eine E-Mail an info@epripay.de und wir antworten Ihnen umgehend. Vielen Dank!

BÜRO GEÖFFNET

Mo.-Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo.-Fr.13:00 - 16:30 Uhr
TELEFON: 030 / 555 785 982

HÄUFIGE FRAGEN DER ANBIETER ZUR KOOPERTION MIT DER EPRIPAY GMBH ALS BEAUFTRAGTE ABRECHUNGSSTELLE FÜR DIE GESUNDHEITSCARD UND DEM KURSPASS

UNSER VERTRAG UND HÄUFIGE FRAGEN

Die "GesundheitsCards" wird für alle Leistungen, einschließlich Präventionskursen, Physiotherapie bzw. Massagen, ausgegeben!
Die Preise vereinbart jeder Anbieter selbst mit dem Cardinhaber. Cardinhaber und Kursteilnehmer sollen nicht benachteiligt werden.
Ticketinhaber zahlen keine gesonderte Gebühr beim Anbieter; diese muss bei Bedarf im Kundenendpreis einkalkuliert werden!
Es gibt keine Vermittlungsprovision für Anbieter.
Die Abrechnung der Leistungen erstellt epripay am letzten Tag des Monats nach 22:00 Uhr. Sie wird in Ihrem Account hinterlegt.
Der Zahlungsausgleich für Präventionskurse erfolgt sofort mit Rechnungseingang. Die Auszahlung aller anderen Abrechnungen erfolgt bis zum 10. des Folgemonats.
Bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres müssen alle Abrechnungen online eingereicht sein.

Sie treten dem Netzwerk bei, indem Sie den Vertrag für Gesundheitsanbieter der epri network GmbH bestätigen. Alle Zahlungsansprüche werden von der epri network GmbH in der Höhe des jeweiligen Card-Guthabens laut Onlineabfrage garantiert.

Als Anbieter von Präventionskursen mit dem Zertifikat der ZPP werden Sie im Portal der Gesundheitsanbieter aufgeführt, sofern Sie schriftlich zugestimmt haben.

Für alle Fragen ist die epri network GmbH Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen die epri network GmbH telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 030 - 555 785 982 oder per E-Mail unter info@epripay.de.

Die epri network GmbH bietet den teilnehmenden Arbeitgebern ein komplexes Abrechnungssystem zur Vorbereitung, Durchführung und Steuerung des Verkaufs von Geldersatzleistungen (GesundheitsCard) in Form eines neutral aufgeladenen Geldbetrages an.

Unter dem Namen „GesundheitsCard“ werden Ihre Leistungen vermarktet. Die epri network GmbH pflegt und betreut das dazu entwickelte Internetportal und die daraus entstehenden Prozesse. Ziel ist eine effektive Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil, die Verbesserung der jeweiligen Marktstellung und eine jeweilige Umsatzsteigerung. Die „GesundheitsCard“ dient hierbei als Abrechnungshilfe, um die Prozesse möglichst effizient und einfach zu halten

Die epri network GmbH stellt im Auftrag der Arbeitgeber (Kunden) die Kontaktdaten des Gesundheitsanbieters und den von ihm im Rahmen des GesundheitsCard-Systems angebotenen Leistungskatalog in ihre Datenbank ein.

Der Gesundheitsanbieter stimmt mit der Übermittlung der Kontaktdaten der Aufnahme in die Datenbank zu. Ferner ist er damit einverstanden, dass bei der epri network GmbH registrierte Unternehmen und deren Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Datenbank über ein Internetportal einzusehen. Die ständige Erreichbarkeit des Internetportals und der Datenbank ist Ziel der epri network GmbH, ohne dass dies von ihr garantiert werden kann.

Die epri network GmbH verpflichtet sich durch Annahme der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei jeder Einlösung durch den Gesundheitsanbieter, zur Übernahme der von ihm gegenüber dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber (Card-Inhaber) als seinen Vertragspartner berechneten Vergütung. Diese Verpflichtung ist begrenzt auf den zum Zeitpunkt der Abrechnung für die in Anspruch genommene GesundheitsCard vorhandenen Hinterlegungsbetrag; dieser kann vom Gesundheitsanbieter vor der Erbringung seiner Leistung im Internetportal der epri network GmbH auf https://epripay.de/guthaben/ überprüft werden. Diese Verpflichtung setzt des Weiteren eine Abrechnung des Gesundheitsanbieters über das Internetportal auf https://epripay.de/login/ unverzüglich nach Erbringung seiner Leistung voraus.

Sollte der Gesundheitsanbieter die von ihm erbrachte Leistung nicht am Tag der Leistungserbringung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt abrechnen, übernimmt die epri network GmbH die abgerechnete Vergütung nur in Höhe des zum Zeitpunkt der Abrechnung für die in Anspruch genommene GesundheitsCard vorhandenen Hinterlegungsbetrages.

Eine Übernahme der Vergütung durch die epri network GmbH ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Abrechnung durch den Gesundheitsanbieter erst nach dem 31. Dezember eines Jahres erfolgt.

Die epri network GmbH wird die ihr nach den Bestimmungen dieses Vertrages ordnungsgemäß eingereichten Abrechnungen monatlich zum 10. des Folgemonats begleichen.

Der Gesundheitsanbieter erklärt, dass die von ihm im Rahmen des GesundheitsCard-Systems angebotenen Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG erforderlichen Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sich der Gesundheitsanbieter, die epri network GmbH von etwaigen Ansprüchen des Arbeitgebers freizustellen.

Um diese Verpflichtung zu erfüllen, bedarf es einer Bescheinigung der Zentralen Prüfstelle Prävention für den jeweiligen Kursleiter und dem damit verbundenen Präventionskurs!

Die Massagen müssen von medizinisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden!

Folgende Leistungen können erbracht werden:

Massage als Präventionsleistung bzw. Massagen / Physiotherapeutische Betreuung am Arbeitsplatz 

Die Behandlungstechniken der Massage können im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden. Die Behandlungstechniken der Massage umfassen die anerkannten Behandlungstechniken der Verfahren: Klassische Massagetherapie (KMT), Bindegewebsmassage (BGM), Segmentmassage (SM), Periostmassage (PM), Colonmassage (CM) und Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM).

Massage nach Art der Manuellen Therapie als Präventionsleistung  (Zusatzausbildung: Manualtherapeut)
Die Massage kann auch Behandlungstechniken der Manuellen Therapie einbeziehen. Die Massage kann im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden. 

Massage nach Art der Manuellen Lymphdrainage MLD als Präventionsleistung (Zusatzausbildung: Manuelle Lymphdrainage )
Die Massage nach Art der Manuellen Lymphdrainage kann auch Behandlungstechniken der Manuellen Lymphdrainage einbeziehen. Die Massage kann im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden.

Hierfür bedarf es je nach Leistung folgender Qualifikationen:


Hauptqualifikationen: 
Physiotherapeut / 
Physiotherapeutin - Berufsabschluss mit staatlicher Anerkennungsurkunde
Zusatzquailfikationen: ManualtherapeutManuelle Lymphdrainage

Hauptqualifikationen: Masseur / Medizinischer Bademeister - Berufsabschluss mit staatlicher Anerkennungsurkunde
Zusatzquailfikationen: Manuelle Lymphdrainage

Hauptqualifikationen: Krankengymnast / Krankengymnastin
Zusatzquailfikationen: Manualtherapeut / Manuelle Lymphdrainage


Zur Bestätigung, dass er über die notwendigen Qualifikationen zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen verfügt, hat er geeignete Nachweise über das Internetportal zu hinterlegen. Die Nachweise sind für jede angebotene Dienstleistung gesondert über das Internetportal zu hinterlegen, sodass bei Rechnungserstellung jeder abgerechneten Leistung ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigefügt werden kann. Der Gesundheitsanbieter stimmt der Weitergabe der Nachweise im Rahmen der Rechnungserstellung an den Arbeitgeber des Mitarbeiters zu.

Werden die Dienstleistungen nicht durch den registrierten Gesundheitsanbieter persönlich erbracht, sondern erfolgt die Leistungserbringung durch seine Angestellten, so müssen auch diese über die notwendigen Qualifikationen für die von ihnen erbrachte Dienstleistungen verfügen. Hierzu ordnet der Gesundheitsanbieter seine Angestellten entsprechend ihrer Qualifikationen seinem Dienstleistungsangebot über das Internetportal zu. Ferner hat er entsprechend Qualifikationsnachweise für die betreffenden Angestellten über das Internetportal zu hinterlegen.

Der Gesundheitsanbieter versichert der epri network GmbH, dass er über die Erlaubnis seiner Angestellten verfügt, ihre Qualifikationsnachweise über das Internetportal an die epri network GmbH zu übermitteln und dass die Angestellten zugestimmt haben, dass die epri network GmbH bei einer Leistungserbringung durch sie dem Unternehmen im Rahmen der Abrechnung ihre Qualifikationsnachweise zur Verfügung stellen darf. Im Falle des Fehlens der Zustimmung stellt der Gesundheitsanbieter die epri network GmbH und ggf. einen abweichenden, mit uns vertragliche verbundenen Card-Herausgeber, von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

Die Unternehmen werden seitens der epri network GmbH verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO in Bezug auf die ihnen im Rahmen des GesundheitsCard-Systems bekannt werdenden Informationen zu beachten.


Gesundheitsanbieter, die die GesundheitsCard akzeptieren, müssen ihr Angebot und die Qualifikationen der Mitarbeiter online aktuell halten. Preise müssen nicht im Portal angegeben werden; diese sind für Cardinhaber erst sichtbar, wenn sie beim Anbieter sind oder auf dessen Webseite nachsehen.

Leistungen dürfen nur an die Person auf der GesundheitsCard erbracht werden, nachdem die Identität und der Guthabenbetrag überprüft wurden.

Erbrachte Leistungen müssen vom Mitarbeiter auf einem Leistungsschein bestätigt und vom Anbieter fristgerecht aufbewahrt werden. Der Rechnungsbetrag darf den Guthabenbetrag der GesundheitsCard nicht überschreiten.

Leistungen müssen am Tag der Erbringung über das epri network Portal abgerechnet werden. Alternativ kann ein Leistungsschein ausgefüllt und per Fax (Faxnummer auf unserer Homepage) oder E-Mail an info@epripay.org gesendet werden. Bei grober Fahrlässigkeit bei Verzögerungen verzichtet der Anbieter auf Ansprüche.

Aufnahme in die Online-Datenbank:

  • Die Aufnahme des Gesundheitsanbieters in die Online-Datenbank der epri network GmbH ist kostenfrei.

Regelungen für Präventionskurse und Massagen:

  • Die Buchung und Abrechnung von Präventionskursen und Massagen mit der GesundheitsCard ist gebührenfrei.
  • Präventionskurse und Massagen werden kostenlos durch die epri network GmbH vermittelt und abgerechnet.
  • Die epri network GmbH berechnet grundsätzlich keine Entgelte für die Einlösungen der GesundheitsCard.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Das Recht jeder Vertragspartei, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Gesundheitsanbieter in schwerwiegender Weise oder zum wiederholten Mal gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und sein Geschäft nicht mehr betreibt.


Anmerkung: Insofern der Gesundheitsanbieter sein Unternehmen verkauft/überträgt, kann dieser Vertrag und der damit verbundene Online-Account übernommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Support der epri network GmbH unter der 030/555 785 982 oder per E-Mail an: info@epripay.org 

  • Über die Verpflichtung zur Übernahme der Vergütung des Gesundheitsanbieters nach Maßgabe dieses Vertrages hinaus übernimmt die epri network GmbH und der Card-Herausgeber keine Haftung für mögliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Gesundheitsanbieter und dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Gesundheitsanbieter und dem Mitarbeiter (für Präventionskurse) bzw. dessen Arbeitgeber (für Massagen) zustande.
  • Die Haftung der epri network GmbH bzw. des Card-Herausgebers für alle gegen sie im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der epri network GmbH bzw. des Card-Herausgebers im Sinne des § 278 BGB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  • Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

Vertrauliche Informationen und Datenschutz:

  1. Vertraulichkeit:

    • Vertragsparteien müssen vertrauliche Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln und vor Dritten schützen.

  2. Umgang mit persönlichen Daten:

    • Die epri network GmbH behandelt persönliche Daten von Unternehmen, Mitarbeitern und Gesundheitsanbietern verantwortungsbewusst.
    • Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist und gesetzliche Vorschriften dies erlauben.
    • Die epri network GmbH gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, außer an Teilnehmer des GesundheitsCard-Systems, wenn nötig.
  3. Pflichten des Gesundheitsanbieters:

    • Gesundheitsanbieter müssen die übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzgesetzen verwenden.
    • Bei Ansprüchen Dritter wegen der Weitergabe personenbezogener Daten stellt der Gesundheitsanbieter die epri network GmbH frei, wenn er verantwortlich ist.
  4. Nutzungsrechte:

    • Der Gesundheitsanbieter räumt der epri network GmbH ein einfaches Nutzungsrecht an den hinterlegten Daten ein, insbesondere bei Nutzung von Firmenlogos und Bildern.
    • Der Gesundheitsanbieter versichert, die notwendigen Nutzungsrechte an diesen Daten zu besitzen.
    • Sollte die epri network GmbH wegen fehlender Nutzungsrechte in Anspruch genommen werden, stellt der Gesundheitsanbieter die epri network GmbH frei, wenn er verantwortlich ist.
  5. Werbung:

    • Der Gesundheitsanbieter erlaubt der epri network GmbH, während der Vertragslaufzeit öffentlich mit der Teilnahme des Gesundheitsanbieters zu werben.
    • Der Gesundheitsanbieter erlaubt dem Deutschen Roten Kreuz, ihn und seine Mitarbeiter für Angebote per E-Mail anzuschreiben. Eine Abmeldung ist jederzeit per E-Mail an info@epripay.de möglich.
  6. Datenschutzerklärung:

    • Die epri network GmbH informiert vor der Nutzung des Online-Portals über datenschutzrechtliche Bestimmungen.
    • Eine Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Nutzung.
    • Die Datenschutzerklärung kann angepasst werden, der Vertragspartner wird darüber informiert.

Die Verjährungsfrist beträgt für sämtliche Ansprüche nach diesem Vertrag 10 Jahre. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB.


Nebenabreden werden nicht getroffen.

Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Im Falle von vertraglichen Lücken wird dieser Vertrag durch eine solche Regelung ergänzt, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gesundheitsanbieter und der epri network GmbH bzw. dessen Card-Herausgeber ist Berlin.

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