
VitalTicket
Arbeitgeber fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Hierfür werden universell festgelegte "gesunde" Zuwendungen mit dem Lohn erstattet.
- absolut alle Gesundheitsleistungen
- Fitness, Massagen, Kurse usw.
- funktioniert bei allen Anbietern
- Mitarbeiter fotografieren mit der App den Beleg
- keine Überweisung von Ticketguthaben an uns
- auf Wunsch eigenes Corporate Design
- (ab 2020 unterliegen die Leistungen der Steuer)

GesundheitsCard
Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V. Die Mitarbeiter nehmen bis 600 €/Jahr Präventionsleistungen im Netzwerk in Anspruch und bezahlen mit ihrer GesundheitsCard.
- betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG
- Präventionsleistungen nach §§ 20, 20 a SGB V
- 600 € pro Jahr steuer- und abgabenfrei
- deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Gesundheitsanbieter
- Massagen mit Zustimmung Betriebsarzt oder pauschalversteuert möglich
- Mitarbeiter zahlen sofort vor Ort mit ihrer GesundheitsCard
- Aufladebetrag wird bei uns hinterlegt - Restguthaben wird erstattet
- auf Wunsch eigenes Corporate Design