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Rufen Sie uns gern an oder senden uns eine E-Mail an info@epripay.de und wir antworten Ihnen umgehend. Vielen Dank!

BÜRO GEÖFFNET

Mo.-Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo.-Fr.13:00 - 16:30 Uhr
TELEFON: 030 / 555 785 982

HÄUFIGE FRAGEN DER ANBIETER ZUR KOOPERTION MIT DER EPRIPAY GMBH ALS BEAUFTRAGTE ABRECHUNGSSTELLE FÜR DIE GESUNDHEITSCARD UND DEM KURSPASS

UNSER VERTRAG UND HÄUFIGE FRAGEN

  • Die "GesundheitsCards" wird für Leistungen der "PHYSIOTHERAPIE UND/ODER MASSAGEN" ausgegeben!
  • Der "KursPass" ist provisionsfrei und wird für die Buchung und Abrechnung von Präventionskursen mit einem Zertifikat der ZPP ausgegeben!
  • Die Preise vereinbart jeder Anbieter selbst mit dem Cardinhaber. Cardinhaber und Kursteilnehmer sollen nicht benachteiligt werden.
  • Ticketinhaber zahlen keine gesonderte Gebühr beim Anbieter; diese muss bei Bedarf im Kundenendpreis einkalkuliert werden!
  • Eine Vermittlungsprovison von 10% zzgl. UST gilt ausschließlich für Leistungen der PHYSIOTHERAPIE. Keine Vermittlungsgebühren für Präventionskurse der ZPP!
  • Die Abrechnung der Leistungen der PHYSIOTHERAPIE erstellt epripay am letzten Tag des Monats nach 22:00 Uhr. Sie wird in Ihrem Account hinterlegt.
  • Der Zahlungsausgleich für Präventionskurse erfolgt sofort mit Rechnungseingang. Die Auszahlung aller anderen Abrechnungen erfolgt bis zum 10. des Folgemonats.
  • Bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres, müssen alle Abrechnungen online eingereicht sein.

Sie treten dem Netzwerk bei, durch die Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der epripay GmbH. Alle Zahlungsansprüche werden durch die epripay GmbH garantiert in der Höhe des Card-Guthabens lt. Onlineabfrage!

Als Anbieter von Präventionskursen mit dem Zertifikat der ZPP, werden Sie im Portal der Gesundheitsanbieter aufgeführt, insofern Sie schriftlich dem zugestimmt haben.

Für alle Fragen ist die epripay GmbH Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen die epripay GmbH telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 20:30 Uhr und Samstag von 10:00 - 14:00 Uhr unter der Rufnummer 030 - 555 785 980 oder per E-Mail: info@epripay.de!

Die epripay GmbH bietet den den teilnehmenden Arbeitgebern ein komplexes Abrechnungssystems zur Vorbereitung, Durchführung und Steuerung zum Verkauf von Geldersatzleistungen (GesundheitsCard) in Form eines neutral aufgeladenen Geldbetrages an.

Unter dem Namen „GesundheitsCard“ werden Ihre Leistungen vermarktet. Die epripay GmbH pflegt und betreut das dazu entwickelte Internetportal und die daraus entstehenden Prozesse. Ziel ist eine effektive Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil und Verbesserung der jeweiligen Marktstellung und einer jeweiligen Umsatzsteigerung. Die „GesundheitsCard“ dienen hierbei als Abrechnungshilfe, um die Prozesse möglichst effizient und einfach zu halten.

Der "KursPass" und die „GesundheitsCard“ wird wie nachfolgend abgebildet ausgegeben. Die Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter Cards kaufen, wünschen regelmäßig, dass ein Logo des Unternehmens zusätzlich aufgedruckt wird. Sie erkennen unseren "KursPass" bzw. die „GesundheitsCard“ an dem einheitlichen Logo (unten - rechts) von "epripay".

Die epripay GmbH stellt im Auftrag der Arbeitgeber (Kunden) die Kontaktdaten des Gesundheitsanbieters und den von ihm im Rahmen des GesundheitsCard-Systems angebotenen Leistungskatalog in ihre Datenbank ein.

Der Gesundheitsanbieter stimmt mit der Übermittlung der Kontaktdaten der Aufnahme in die Datenbank zu. Ferner ist er damit einverstanden, dass bei der epripay GmbH registrierte Unternehmen und deren Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Datenbank über ein Internetportal einzusehen. Die ständige Erreichbarkeit des Internetportals und der Datenbank ist Ziel der epripay GmbH, ohne dass dies von ihr garantiert werden kann.

Die epripay GmbH verpflichtet sich durch Annahme der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei jeder Einlösung durch den Gesundheitsanbieter, zur Übernahme der von ihm gegenüber dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber (Card-Inhaber) als seinen Vertragspartner berechneten Vergütung. Diese Verpflichtung ist begrenzt auf den zum Zeitpunkt der Abrechnung für die in Anspruch genommene GesundheitsCard vorhandenen Hinterlegungsbetrag; dieser kann vom Gesundheitsanbieter vor der Erbringung seiner Leistung im Internetportal der epripay GmbH, auf https://epripay.de/guthaben/ überprüft werden. Diese Verpflichtung setzt des Weiteren eine Abrechnung des Gesundheitsanbieters über das Internetportal auf https://epripay/login/ oder per APP „epripay“ unverzüglich nach Erbringung seiner Leistung voraus.

Sollte der Gesundheitsanbieter die von ihm erbrachte Leistung nicht am Tag der Leistungserbringung sondern zu einem späteren Zeitpunkt abrechnen, übernimmt die epripay GmbH die abgerechnete Vergütung nur in Höhe des zum Zeitpunkt der Abrechnung für das in Anspruch genommene GesundheitsCard vorhandenen Hinterlegungsbetrages.

Eine Übernahme der Vergütung durch die epripay GmbH ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Abrechnung durch den Gesundheitsanbieter erst nach dem 31. Dezember eines Jahres erfolgt.

Die epripay GmbH werden die ihr nach den Bestimmungen dieses Vertrages ordnungsgemäß eingereichten Abrechnungen monatlich zum 10. des Folgemonats begleichen.

Der Gesundheitsanbieter erklärt, dass die von ihm im Rahmen des GesundheitsCard-Systems angebotenen Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den für die Steuerfreiheit nach  § 3 Nr. 34 EStG erforderlichen Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sich der Gesundheitsanbieter die epripay GmbH von etwaigen Ansprüchen des Arbeitgebers freizustellen.

Um diese Verpflichtung zu erfüllen bedarf es einer Bescheinigung der Zentralen Prüfstelle Prävention für den jeweiligen Kursleiter und dem damit verbundenen Präventionskurs!

Die Massagen müssen von medizinisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden!

Folgende Leistungen können erbracht werden:

Massage als Präventionsleistung bzw. Massagen / Physiotherapeutische Betreuung am Arbeitsplatz 

Die Behandlungstechniken der Massage können im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden. Die Behandlungstechniken der Massage umfassen die anerkannten Behandlungstechniken der Verfahren: Klassische Massagetherapie (KMT), Bindegewebsmassage (BGM), Segmentmassage (SM), Periostmassage (PM), Colonmassage (CM) und Unterwasserdruckstrahlmassage (UWM).

Massage nach Art der Manuellen Therapie als Präventionsleistung  (Zusatzausbildung: Manualtherapeut)
Die Massage kann auch Behandlungstechniken der Manuellen Therapie einbeziehen. Die Massage kann im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden. 

Massage nach Art der Manuellen Lymphdrainage MLD als Präventionsleistung (Zusatzausbildung: Manuelle Lymphdrainage )
Die Massage nach Art der Manuellen Lymphdrainage kann auch Behandlungstechniken der Manuellen Lymphdrainage einbeziehen. Die Massage kann im Rahmen einer präventiven Maßnahme angewandt und abgerechnet werden.

Hierfür bedarf es je nach Leistung folgender Qualifikationen:


Hauptqualifikationen: 
Physiotherapeut / 
Physiotherapeutin - Berufsabschluss mit staatlicher Anerkennungsurkunde
Zusatzquailfikationen: ManualtherapeutManuelle Lymphdrainage

Hauptqualifikationen: Masseur / Medizinischer Bademeister - Berufsabschluss mit staatlicher Anerkennungsurkunde
Zusatzquailfikationen: Manuelle Lymphdrainage

Hauptqualifikationen: Krankengymnast / Krankengymnastin
Zusatzquailfikationen: Manualtherapeut / Manuelle Lymphdrainage


Zur Bestätigung, dass er über die notwendigen Qualifikationen zur Erbringung der von ihm angebotenen Leistungen verfügt, hat er geeignete Nachweise über das Internetportal zu hinterlegen. Die Nachweise sind für jede angebotene Dienstleistung gesondert über das Internetportal zu hinterlegen, so dass bei Rechnungserstellung jeder abgerechneten Leistung ein entsprechender Qualifikationsnachweis beigefügt werden kann. Der Gesundheitsanbieter stimmt der Weitergabe der Nachweise im Rahmen der Rechnungserstellung an den Arbeitgeber des Mitarbeiters zu.

Werden die Dienstleistungen nicht durch den registrierten Gesundheitsanbieter persönlich erbracht, sondern erfolgt die Leistungserbringung durch seine Angestellten, so müssen auch diese über die notwendigen Qualifikationen für die von ihnen erbrachte Dienstleistungen verfügen. Hierzu ordnet der Gesundheitsanbieter seine Angestellten entsprechend ihrer Qualifikationen seinem Dienstleistungsangebot über das Internetportal zu. Ferner hat er entsprechend Qualifikationsnachweise für die betreffenden Angestellten über das Internetportal zu hinterlegen.

Der Gesundheitsanbieter versichert der epripay GmbH, dass er über die Erlaubnis seiner Angestellten verfügt, ihre Qualifikationsnachweise über das Internetportal an die epripay GmbH zu übermitteln und dass die Angestellten zugestimmt haben, dass die epripay GmbH bei einer Leistungserbringung durch sie dem Unternehmen im Rahmen der Abrechnung ihre Qualifikationsnachweise zur Verfügung stellen darf. Im Falle des Fehlens der Zustimmung stellt der Gesundheitsanbieter die epripay GmbH und ggf. einen abweichenden Card-Herausgeber, mithin das Deutsche Rote Kreuz von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

Die Unternehmen werden seitens der epripay GmbH verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO in Bezug auf die ihnen im Rahmen des GesundheitsCard-Systems bekannt werdenden Informationen zu beachten.


Der Gesundheitsanbieter der die GesundheitsCard akzeptiert, verpflichtet sich, sein Angebot, einschließlich seiner Bruttopreise, auf dem Internetportal stets aktuell zu halten. Dies gilt auch für die zu hinterlegenden Qualifikationsnachweise. Ferner muss durch den Gesundheitsanbieter sicher gestellt werden, dass sich die Zuordnung der Angestellten zu den von ihnen jeweils erbrachten Leistungen, Kurse, Massagen, etc. immer auf dem aktuellsten Stand befindet, denn nur so kann gewährleistet werden, dass bei einer Abrechnung gegenüber dem Unternehmen stets die richtigen Qualifikationsnachweise beigefügt werden können.

Der Gesundheitsanbieter verpflichtet sich, bei Vorlage einer GesundheitsCard nur Leistungen an der auf der Card bezeichneten Person und nur Leistungen, die den Anforderungen genügen, zu erbringen. Er hat vor jeder Leistungserbringung zu überprüfen, ob die auf der GesundheitsCard genannte Person identisch mit derjenigen Person ist, welche die Leistung tatsächlich erhält.

Ebenso hat der Gesundheitsanbieter vor jeder Leistungserbringung die Höhe des für die in Anspruch genommene GesundheitsCard vorhandenen Hinterlegungsbetrages über das Internetportal der epripay GmbH (httpf://epripay.de/guthaben/ oder per APP von "epripay") zu überprüfen.

Die Leistungserbringung ist vom Mitarbeiter auf dem vom Gesundheitsanbieter im System der epripay GmbH generierten Leistungsschein durch Unterschrift zu bestätigen. Dieser Leistungsschein ist vom Gesundheitsanbieter über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres der Leistungserbringung, aufzubewahren.

Der Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer von erbrachten Leistungen gegen Vorlage einer GesundheitsCard darf den für die in Anspruch genommene Card vorhandenen Hinterlegungsbetrag nicht übersteigen. Die Höhe des Hinterlegungsbetrages kann vom Gesundheitsanbieter vor der Erbringung seiner Leistung im Internetportal der epripay GmbH überprüft werden. Ein über diesen Betrag hinausgehender Anspruch des Gesundheitsanbieters auf Vergütung von Leistungen, die gegen Vorlage einer GesundheitsCard von ihm erbracht wurden, ist sowohl gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter, als auch gegenüber dem Unternehmen, der epripay GmbH ausgeschlossen.

Der Gesundheitsanbieter ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Leistungen am Tag der Leistungserbringung über das Internetportal der epripay GmbH (https://epripay.de/login/) abzurechnen. Soweit er dies nicht unverzüglich nach Leistungserbringung sicherstellt, verzichtet der Gesundheitsanbieter auf die Geltendmachung seiner Ansprüche sowohl gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter oder dessen Arbeitgeber als seinem Vertragspartner, als auch gegenüber dem Card-Herausgeber mithin der epripay GmbH. Diese Vereinbarung wirkt unmittelbar zu Gunsten dieser Personen.

Der Gesundheitsanbieter wird bei der Berechnung seiner Leistungen die allgemein von ihm berechneten Entgelte zu Grunde legen.

Der Gesundheitsanbieter verpflichtet sich, Inhabern der GesundheitsCard innerhalb von 7 Tagen den ersten Behandlungstermin anzubieten. Anfragen für Kurse und Präventionskurse müssen ebenfalls innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden. Hierfür kann der Inhaber der GesundheitsCard auch zu einem späteren Zeitpunkt das Terminierungs- und Buchungssystem der Suchmaschine auf dem Internetportal der epripay GmbH  nutzen, sofern der Gesundheitsanbieter bereit ist, seine Termine und Kapazitäten der epripay GmbH zur Verfügung zu stellen..

Nachfolgend die Regelungen für den KursPass:

Wie erfolgt die Buchung und Abrechnung eines Präventionskurses?

  • wir geben den Mitarbeitern Ihre Kontaktdaten: z. B. Ihre Homepage bzw. den Namen des Präventionskurses, lt. ZPP
  • die zukünftigen Kursteilnehmer müssen dann den Kurs selbst bei Ihnen buchen, sofern freie Plätze vorhanden sind 
  • die Mitarbeiter / Teilnehmer legen Ihren "KursPass" der epripay GmbH vor 
  • auf diesem Kurspass stehen dann alle Infos für die Rechnungslegung (siehe Anlage - Muster-Kurspass)
  • wir erhalten die Rechnung auf unseren Firmen-Namen "epripay GmbH" und einmalig das für den Präventionskurs aktuell gültige Zertifikat von der ZPP (Das Finanzamt will das Zertifikat von der ZPP für den Kurs ab 2020 zwingend bei Betriebsprüfungen sehen.)
  • wir begleichen dann nach Rechnungseingang sofort die fällige Kursgebühr
  • da sich das Finanzamt bedeckt hält, ob ein Arbeitgeber zukünftig auch eine Teilnahmebescheinigung (analog GKV) vorlegen muss, würden wir vorsorglich um eine Teilnahmebescheinigung nach dem Kurs bitten wollen 

DIE RECHNUNG FÜR EINEN PRÄVENTIONSKURS MIT ZPP-ZERTIFIKAT WIRD IMMER AUSGESTELLT AUF DEN VERTRAGSPARTNER (RECHNUNGSANSCHRIFT):                  
epripay GmbH - Postfach 301572 in 10749 Berlin

BITTE AUF DER KURSRECHNUNG VERMERKEN, INSOFERN ES NICHT OHNEHIN SCHON AUF IHREN ABRECHNUNGEN STEHT:
KURSBEZEICHNUNG mit TERMINEN, KURSNUMMER BEI DER ZPP, Name des Teilnehmers, Kunden-ID lt. KursPass

Bitte versenden Sie Ihre Kursrechnungen an unsere Rechnungsanschrift oder direkt per E-Mail an: 
buchhaltung@epripay.de ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Nachfolgend die Regelungen für die Abrechnung von Massagen mit der GesundheitsCard: 

Der Gesundheitsanbieter erstellt über das Internetportal einen Leistungsschein und eine Rechnung über die von ihm erbrachten Leistungen gegenüber der auf der GesundheitsCard benannten Person, sofern Präventionskurse eingelöst wurden und gegenüber dem Arbeitgeber des Card-Inhabers, sofern es sich um Massagen handelt.

Bei der Erstellung der Rechnung hat der Gesundheitsanbieter zu versichern, dass die abgerechnete Leistung ausschließlich an der auf der in der Rechnung aufgeführten GesundheitsCard genannten Person erbracht wurde. Die Abrechnung enthält auch die notwendigen Qualifikationsnachweise.

Der Gesundheitsanbieter muss Leistungen, die sich aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzen (z. B. Kurse) jeweils separat abrechnen. Der Gesundheitsanbieter hat daher die gegenüber den Mitarbeitern erbrachten Einzelleistungen (z. B. die jeweilige Kurseinheit) einzeln über das Internetportal abzurechnen und die jeweiligen Leistungsscheine von den Ticketinhabern (also Ihr Kunde) gegenzeichnen zu lassen.

Eine Barauszahlung des Gesamt- oder Teilwertes der GesundheitsCard durch den Gesundheitsanbieter an den Mitarbeiter ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Abrechnung einen zu hohen Rechnungsbetrag ausweist. Tritt ein solcher Fall ein, so hat die Korrektur zwingend in der Weise zu erfolgen, dass der Gesundheitsanbieter zuerst die fehlerhafte Abrechnung durch Erstellung eines neuen Leistungsscheins über das Internetportal storniert und nachfolgend eine neue Abrechnung durch Erstellung eines neuen Leistungsscheins mit den korrekten Angaben und Preisen generiert. Für Stornierungen wendet sich der Gesundheitsanbieter an den Support der epripay GmbH.

Zur Vermeidung einer lohnsteuerlichen Belastung des jeweiligen Arbeitgebers sind die GesundheitsCards nur bis einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres einlösbar. Für sämtliche vom Gesundheitsanbieter nach diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch sowohl gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber als seinem Vertragspartner, als auch gegenüber dem Card-Herausgeber, mithin der epripay GmbH. Diese Vereinbarung wirkt unmittelbar zu Gunsten dieser Personen.

Die epripay GmbH, mithin der Card-Herausgeber ist berechtigt, sämtliche dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber zustehenden Einwendungen und Einreden geltend zu machen. Sollte die epripay GmbH zur Verweigerung der Leistung nach diesem Absatz berechtigt sein, so ist der Gesundheitsanbieter ebenfalls gehindert, seine Vergütung gegenüber dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber geltend zu machen.

Für den Fall, dass aufgrund nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Leistungen oder aus sonstigen Gründen dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber als dem Vertragspartner des Gesundheitsanbieters ein Rückerstattungsanspruch gegen den Gesundheitsanbieter zusteht, hat der Gesundheitsanbieter nach Aufforderung seitens der epripay GmbH den entsprechenden Betrag unverzüglich zurück zu erstatten. Anstelle der Aufforderung zur Rückzahlung steht es der epripay GmbH frei, mit dem Rückzahlungsanspruch gegenüber Auszahlungsansprüchen des Gesundheitsanbieters aufzurechnen

Die Aufnahme des Gesundheitsanbieters in die Online-Datenbank der epripay GmbH ist in jedem Fall, mithin für den KURSPASS als auch für GESUNDHEITSCARD kostenfrei!

Für die Buchung von Präventionskursen mit dem KURSPASS berechnet die epripay GmbH keine Gebühren! Präventionskurse werden dauerhaft kostenfrei durch uns vermittelt bzw. abgerechnet und bezahlt!

Nachfolgend die Regelungen für die GesundheitsCard:
Der Cardherausgeber
 berechnet ein Entgelt in Höhe von 10 % des Netto-Rechnungsbetrages der vom Gesundheitsanbieter eingereichten Rechnung. Das Entgelt wird bei der Zahlung des Vergütungsbetrages an den Gesundheitsanbieter unmittelbar in Abzug gebracht. Das Entgelt fällt für alle vom Gesundheitsanbieter mit der GesundheitsCard der  erbrachten und abgerechneten Leistungen an. Dies gilt unabhängig davon, wem der Gesundheitsanbieter eine Rechnung für solche Leistungen zusendet und wer sie bezahlt.

Die oben genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer insofern der Gesundheitsanbieter seinen Sitz in Deutschland hat.

Hinweis für Anbieter außerhalb Deutschlands - innerhalb der EU-
Für Gesundheitsanbieter außerhalb Deutschlands, das heißt, für Anbieter im europäischen Wirtschaftraum (EU) beträgt die gesetzliche Mehrwertsteuer 0%, sofern eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID-Nr.) hinterlegt wurde. Für Vertragspartner aus der Schweiz gelten die gesetzl. Bestimmungen zum Austausch von Dienstleistungen. Hier ist eine Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) zwingend erforderlich.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Das Recht jeder Vertragspartei, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Gesundheitsanbieter in schwerwiegender Weise oder zum wiederholten Mal gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und sein Geschäft nicht mehr betreibt.


Anmerkung: Insofern der Gesundheitsanbieter sein Unternehmen verkauft/überträgt, kann dieser Vertrag und der damit verbundene Online-Account übernommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Support der epripay GmbH unter der 030/555 785 980 oder per E-Mail an: info@epripay.de 

Über die Verpflichtung zur Übernahme der Vergütung des Gesundheitsanbieters nach Maßgabe dieses Vertrages hinaus übernimmt die epripay GmbH und der Card-Herausgeber keine Haftung für mögliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Gesundheitsanbieter und dem Mitarbeiter bzw. dessen Arbeitgeber. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Gesundheitsanbieter und dem Mitarbeiter (für Präventionskurse) bzw. dessen Arbeitgeber (für Massagen) zustande.

Die Haftung der epripay GmbH bzw. dessen Card-Herausgeber für alle gegen sie im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der epripay GmbH bzw. dessen Card-Herausgeber im Sinne des § 278 BGB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags zugänglich werden, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass vertrauliche Informationen gegen Einsichtnahme Dritter geschützt werden.

Zu den Qualitätsansprüchen der epripay GmbH und deren Card-Herausgeber gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Teilnehmer am GesundheitsCard-System (Unternehmen, Mitarbeiter und Gesundheitsanbieter) umzugehen. Diese Daten werden nachfolgend auch -personenbezogene Daten- genannt. Die sich aus der Anmeldung des Gesundheitsanbieters auf dem Portal sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von der epripay GmbH daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber werden die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.  Keine Dritten im Sinne dieses Vertrages sind die am GesundheitsCard-System teilnehmenden Unternehmen, Mitarbeiter und Gesundheitsanbieter (Teilnehmer). Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, können die personenbezogenen Daten der Teilnehmer anderen Teilnehmern durch die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber zugänglich gemacht werden.

Der Gesundheitsanbieter ist verpflichtet, die aufgrund der vorstehenden Regelung übermittelten personenbezogenen Daten der anderen Teilnehmer unter Wahrung der Grundsätze der geltenden Datenschutzgesetze und Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Von etwaigen gegenüber der epripay GmbH und deren Card-Herausgeber durch die Weitergabe personenbezogener Daten entstehenden Ansprüchen Dritter wird der Gesundheitsanbieter, soweit er diese zu vertreten hat, die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber freistellen.

Der Gesundheitsanbieter räumt der epripay GmbH und deren vertraglich gebundenen Card-Herausgeber hinsichtlich der durch ihn hinterlegten Daten auf dem Internetportal ein einfaches Nutzungsrecht ein. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Gesundheitsanbieter von der Möglichkeit Gebrauch macht, sein Firmenlogo auf das Portal zu laden. Der Gesundheitsanbieter versichert hinsichtlich der hinterlegten Informationen, insbesondere hinsichtlich Bilder, Logos, etc., über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen. Dies umfasst insbesondere das Recht, der epripay GmbH und deren Card-Herausgeber ebenfalls ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Daten einräumen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein und die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Gesundheitsanbieter die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber, soweit er dies zu vertreten hat, freizustellen.

Darüber hinaus gestatten der Gesundheitsanbieter der epripay GmbH und deren Card-Herausgeber, während der Vertragslaufzeit mit der Teilnahme des Gesundheitsanbieters am GesundheitsCard-System öffentlich zu werben.  Der Gesundheitsanbieter erlaubt in diesem Zusammenhang der epripay GmbH und dem Deutschen Roten Kreuz ihn auch selbst und seine hinterlegten Mitarbeiter (sofern E-Mail bekannt) für Angebote des Deutschen Roten Kreuz (zum Beispiel: Mitgliedergewinnung und Spendenaufrufe usw.) per E-Mail anzuschreiben! Eine Abmeldung von diesem Service ist immer möglich indem eine E-Mail zur Abmeldung an info@epripay.de gesendet wird. Über datenschutzrechtliche Bestimmungen zur Nutzung des Online-Portals informieren wir gesondert vor der Einrichtung und Nutzung der Online-Anwendungen durch den Vertragspartner. Eine entsprechende Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung zur Nutzung der Online-Anwendungen. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit auf gesetzliche und betriebliche Erfordernisse angepasst werden. In diesem Fall wir die epripay GmbH und deren Card-Herausgeber den Vertragspartner informieren.

Die Verjährungsfrist beträgt für sämtliche Ansprüche nach diesem Vertrag 10 Jahre. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB.


Nebenabreden werden nicht getroffen.

Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen dieses Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Im Falle von vertraglichen Lücken wird dieser Vertrag durch eine solche Regelung ergänzt, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gesundheitsanbieter und der epripay GmbH bzw. dessen Card-Herausgeber ist Berlin.

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