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Vertragsübersicht
- Preise wie für Privatpatienten (PKV).
- Keine Extra-Gebühren für Ticketinhaber, im Endpreis enthalten.
- Die epri network GmbH berechnet 0 % Vermittlungsprovision. Keine versteckten Kosten.
- Monatliche Auszahlung bis zum 10. des Folgemonats.
- Abrechnungen müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres online eingereicht werden.
VERTRAG über die Teilnahme am GesundheitsCard-System
Zwischen der epri network GmbH (epri network) und dem Gesundheitsanbieter (Anbieter)
Präambel
epri network unterstützt Arbeitgeber bei der Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter (§ 3 Nr. 34 EStG i.V.m. §§ 20, 20b SGB V). GesundheitsCards im Wert von bis zu 600 EUR/Jahr pro Mitarbeiter.
§ 1 Vertragsgegenstand
Aufnahme des Anbieters in die epri network-Datenbank und Abrechnung der Leistungen.
§ 2 Pflichten der epri network
- Aufnahme von Kontaktdaten und Leistungskatalog in die Datenbank.
- Vergütung bis zur Höhe des GesundheitsCard-Guthabens bei unverzüglicher Abrechnung.
- Keine Vergütung bei Abrechnung nach 31.12.
- Monatliche Auszahlung ordnungsgemäßer Abrechnungen.
§ 3 Qualifikation des Anbieters
- Anbieter müssen die Anforderungen gemäß § 3 Nr. 34 EStG i.V.m. §§ 20, 20b SGB V erfüllen.
- Hochladen der Qualifikationsnachweise ins Internetportal.
- Nachweise auch für Angestellte erforderlich.
- Zustimmung zur Übermittlung der Nachweise an epri network.
Insofern physiotherapeutische Leistungen erbracht werden, bedarf es eines Berufsabschlusses, z.B. Arzt, Physiotherapeut oder Krankenpfleger(in) bzw. gleichwertige Berufsabschlüsse. Diese Leistungen werden unabhängig von § 20 SGB erbracht. Es sind Leistungen, die der Arbeitgeber bezahlt, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu erhalten und somit krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu vermeiden, die mit dem Arbeitsplatz in Verbindung stehen könnten (z.B. permanent sitzende Tätigkeiten).
§ 4 Pflichten des Anbieters
- Aktuelle Pflege des Angebots und der Preise im Portal.
- Leistungen nur für auf der GesundheitsCard bezeichnete Personen.
- Überprüfung des Guthabens vor Leistungserbringung.
- Aufbewahrung der unterschriebenen Leistungsscheine für 10 Jahre.
§ 5 Abrechnung
- Erstellung von Leistungsschein und Rechnung im Portal.
- Keine Barauszahlungen.
- Einhaltung der Abrechnungsfristen.
§ 6 Entgelt
- Kostenfreie Aufnahme in die Datenbank.
- Keine Abzüge vom Rechnungsbetrag.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
- Unbefristeter Vertrag, kündbar zum Jahresende.
- Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.
§ 8 Haftung der epri network
- Keine Haftung für Vertragsansprüche zwischen Anbieter und Mitarbeiter.
- Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Datenschutz, Urheberrecht
- Vertrauliche Behandlung personenbezogener Daten (DSGVO).
- Nutzung der Daten zur Vertragserfüllung.
- Werbung mit Teilnahme am GesundheitsCard-System erlaubt.
§ 10 Verjährung
- Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 10 Jahre.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Gerichtsstand ist Berlin.
Dienstanbieter:
epri network GmbH
Geschäftsführerin Veronika Teubert
Belziger Str. 74, 10823 Berlin
Sitz: Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin - Charlottenburg
HRB: 218059 B
Telefon: 030-555 785 982
Fax: 030-221 854 10
E-Mail: info@epripay.de
Stand: 07/2024