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Vertragsuebersicht

- Preise wie fuer Privatpatienten PKV.
- Keine Extra Gebuehren fuer Ticketinhaber, im Endpreis enthalten.
- Die epri network GmbH berechnet 0 Prozent Vermittlungsprovision.
- Keine versteckten Kosten.
- Taegliche Abrechnung und Auszahlung am Folgetag.
- Abrechnungen muessen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres online eingereicht werden.


Teilnahme und Abrechnungsbedingungen fuer Gesundheitsanbieter im GesundheitsCard System

Wer wir sind und fuer wen diese Bedingungen gelten

Diese Teilnahme und Abrechnungsbedingungen gelten fuer alle Gesundheitsanbieter, die Leistungen fuer Mitarbeiter von Arbeitgebern ueber das GesundheitsCard und Ticket System der epri network GmbH abrechnen. Sobald ein Anbieter ueber epri Leistungen abrechnet, zum Beispiel durch Nutzung des Portals, durch Einsenden eines Leistungsscheins oder durch die Uebermittlung einer Rechnung, gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Rolle von epri - was wir tun und was wir nicht tun

epri stellt ein System bereit, mit dem Arbeitgeber Gesundheitsleistungen fuer ihre Mitarbeiter organisieren und abrechnen koennen. epri ist Abrechnungs und Zahlstelle fuer den Arbeitgeber. epri ist kein medizinischer Leistungserbringer, kein Praxisbetreiber und kein Wiederverkaeufer der Gesundheitsleistungen. Die Behandlung erfolgt immer direkt zwischen Anbieter und Teilnehmer bzw. Mitarbeiter.

Teilnahme der Anbieter

Anbieter koennen teilnehmen, wenn sie ueber eine fachliche Qualifikation fuer die von ihnen angebotenen Leistungen verfuegen, zum Beispiel als Praxis, Studio, Therapeut oder Trainer. Sie muessen ihre Leistungen im Bereich der Gesundheitsfoerderung, Praevention oder Therapie im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erbringen und bereit sein, die Abrechnung nach diesen Bedingungen ueber epri vorzunehmen. Der Anbieter ist selbst dafuer verantwortlich sicherzustellen, dass alle berufsrechtlichen und rechtlichen Anforderungen, einschliesslich Heilmittelwerberecht, Berufsrecht und Steuerrecht, eingehalten werden.

Abrechnung ueber das Online Portal und Online Konto

Viele Anbieter nutzen das Online Portal von epri. Der Anbieter erfasst dort die erbrachten Leistungen, einschliesslich Leistungsart, Datum, Teilnehmer und Betrag. Das Portal erzeugt automatisch alle fuer Arbeitgeber und Dokumentation erforderlichen Daten und Belege. Diese digitale Abrechnung bildet die Grundlage fuer die Auszahlung an den Anbieter.

Zur Teilnahme am GesundheitsCard System richtet epri fuer den Anbieter ein Online Konto ein. Dieses Konto dient der Ansicht, Pruefung und Verwaltung der Abrechnungsdaten sowie der Einsicht in Auszahlungsavise. Die Anlage des Kontos kann durch den Anbieter selbst oder durch epri im Auftrag des Anbieters erfolgen, sobald der Anbieter Leistungen ueber epri abrechnet oder abrechnungsrelevante Daten uebermittelt. Der Anbieter erhaelt seine Zugangsdaten in der Regel per E Mail und ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugaenglich zu machen.

Abrechnung mit eigener Rechnung oder Formular

Anbieter, die das Portal nicht nutzen moechten, koennen dennoch unkompliziert ueber epri abrechnen. Dazu koennen sie entweder eine eigene Rechnung einreichen, den von epri bereitgestellten Leistungsschein oder Ersatzbeleg (unter: https://epri-office.de/gt/help/beleg.php) verwenden oder die fuer die Abrechnung erforderlichen Angaben telefonisch uebermitteln. Die Uebermittlung kann per Post, Fax oder als Scan bzw. PDF per E Mail erfolgen.

Die Rechnung wird nicht an epri adressiert, sondern an den Arbeitgeber oder alternativ an den Mitarbeiter, sofern eindeutig angegeben ist, dass der Arbeitgeber Kostentraeger ist. epri kann als Abrechnungs oder Zahlstelle auf der Rechnung genannt werden. Mit der Uebermittlung einer Rechnung, eines Leistungsscheins oder telefonischer Angaben beauftragt der Anbieter epri, die Abrechnung im Namen und fuer Rechnung des Anbieters im System zu erfassen und gegenueber dem Arbeitgeber abzuwickeln. Der Anbieter bleibt stets alleiniger Rechnungsaussteller und umsatzsteuerlicher Leistungserbringer.

Die im System von epri erzeugten Abrechnungsdatensaetze und Auszahlungsavise gelten als allein massgebliche Abrechnungsunterlagen zwischen epri und dem Anbieter. Vom Anbieter an epri uebermittelte Mitteilungen, zum Beispiel per Portal, Formular, Telefax, Telefon oder E Mail, dienen ausschliesslich der Datenuebermittlung und werden durch die systemseitig erzeugten Abrechnungsunterlagen ersetzt. epri ist nicht verpflichtet, diese Uebermittlungen ueber die Erstellung der systemseitigen Abrechnung hinaus gesondert aufzubewahren.

Auszahlung - wann der Anbieter sein Geld bekommt

epri verarbeitet eingegangene und technisch freigegebene Abrechnungen taeglich. Die Sammelabrechnung erfolgt jeweils gegen 22:00 - 23:00 Uhr, und die Auszahlung an den Anbieter wird am folgenden Bankarbeitstag veranlasst. Dadurch muessen Anbieter nicht bis zum Monatsende warten, sondern erhalten ihr Geld in der Regel sehr zeitnah nach der Abrechnung, abhaengig von den Bankenlaufzeiten.

Der Anbieter erhaelt die von epri erstellten Abrechnungen in geeigneter Form, zum Beispiel als Auszahlungsavis per E Mail oder ueber sein Anbieter Konto im System von epri. Der Anbieter ist verpflichtet, diese Abrechnungen unverzueglich zu pruefen und etwaige Einwaende spaetestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Abrechnungen als genehmigt, sofern kein vorsatzliches Fehlverhalten von epri vorliegt. Grundlage der Auszahlung ist ausschliesslich der im System erzeugte Abrechnungsdatensatz.

Geldfluss und steuerliche Verantwortung

epri vereinnahmt Gelder des Arbeitgebers und leitet diese an den Anbieter weiter. Diese Betraege werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfuellt sind, als durchlaufende Posten behandelt. epri stellt keine eigene Rechnung fuer die Gesundheitsleistungen im Namen von epri an den Arbeitgeber aus.

Der Anbieter ist allein dafuer verantwortlich, seine Leistungen korrekt zu bezeichnen, die Umsatzsteuer zutreffend auszuweisen oder gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung anzuwenden und alle steuerlichen Pflichten gegenueber dem Finanzamt zu erfuellen. epri uebernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung und keine Haftung fuer fehlerhafte oder unvollstaendige Angaben des Anbieters.

Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, nur Leistungen abzurechnen, die tatsaechlich erbracht wurden. Er darf ausschliesslich Personen behandeln, die eine gueltige GesundheitsCard oder Vitalticket Berechtigung besitzen. Der Anbieter ist verpflichtet, die Berechtigung und das Guthaben ueber die von epri bereitgestellten Moeglichkeiten zu pruefen, zum Beispiel ueber die Systemabfrage, einen Code oder einen Leistungsschein. Leistungsnachweise, Ersatzbelege und Rechnungen muessen gemaess den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, in der Regel mindestens zehn Jahre, archiviert werden. Der Anbieter ist ausserdem verpflichtet, Aenderungen seiner Kontaktdaten, Bankverbindungen oder Praxisdaten unverzueglich an epri zu uebermitteln.

Haftung

Fuer die Behandlung, deren Qualitaet, die Aufklaerung, die Terminorganisation und alle medizinischen oder therapeutischen Inhalte haftet ausschliesslich der Anbieter. epri haftet nur fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen. Fuer mittelbare Schaeden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste haftet epri lediglich im gesetzlich zwingenden Rahmen.

Datenschutz

Personenbezogene Daten von Anbietern, Teilnehmern und Arbeitgebern werden ausschliesslich zur Abrechnung, Dokumentation und Durchfuehrung des Systems verarbeitet. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise der epri network GmbH, die auf der Webseite einsehbar sind. Der Anbieter informiert seine Kunden und Teilnehmer, soweit erforderlich, ueber die Weitergabe personenbezogener Daten an epri als Abrechnungsstelle.

Laufzeit und Aenderung der Bedingungen

Die Teilnahme ist unbefristet und kann jederzeit in Textform beendet werden, beispielsweise per E Mail, sofern keine offenen Abrechnungen bestehen. epri kann diese Bedingungen anpassen; wesentliche Aenderungen werden auf der Webseite bekanntgegeben. Setzt der Anbieter die Abrechnung nach der Veroeffentlichung neuer Bedingungen fort, gelten diese als akzeptiert.

Schlussregel

Es gilt deutsches Recht. Soweit rechtlich zulaessig, ist Berlin Gerichtsstand fuer Streitigkeiten zwischen epri und Anbietern.

Dienstanbieter
epri network GmbH
Geschaeftsfuehrerin Veronika Teubert
Belziger Str. 74
10823 Berlin

Sitz Berlin, Amtsgericht Charlottenburg
HRB 218059 B

Telefon 030 555 785 982
Fax 030 221 854 10
E Mail info@epripay.de

Stand 01 2020